Wusstest du, dass sich Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen bei allen persönlichen oder familiären Fragen an die städtischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien wenden können? Dies können zum Beispiel Fragen zu Entwicklung, Erziehung, (familiären) Konflikten oder zum Thema Trennung und Scheidung sein.
Mit den Berater*innen werden in der Regel sehr persönliche Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen benötigen. Die Zuständigkeit der Beratungsstellen ist in fünf Regionen aufgeteilt. Wenn du ein Anliegen hast, kannst du dich bei deiner Beratungsstelle melden und einen Termin vereinbaren.
Das musst du wissen:
- Die Erziehungsberatungsstellen sind ein Angebot vom Amt für Soziale Dienste (AfSD).
- Alle Berater*innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Die Beratung ist auch in anderen Sprachen möglich (mit Unterstützung durch Sprachmittler*innen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen).
- Jugendliche können auch ohne ihre Eltern Beratung in Anspruch nehmen.
- Es ist außerdem möglich, sich auf Wunsch anonym beraten zu lassen.
- Dich beraten Fachkräfte aus den Bereichen soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Psychotherapie.
- Die Zuständigkeit der Beratungsstellen ist in diese fünf Regionen aufgeteilt.
Diese Angebote machen die Bremer Erziehungsberatungsstellen:
Die Erziehungsberatungsstellen findet ihr an fünf Orten im Stadtgebiet. Wendet euch bitte an die Stelle, wo ihr wohnt/gemeldet seid:
- Süd (Huchting, Neustadt, Obervieland, Strom, Seehausen, Woltmershausen)
- Nord (Blumenthal, Vegesack oder Burglesum)
- Mitte/West (Blockland, Gröpelingen, Walle, Findorff, Mitte, Östliche Vorstadt, Häfen)
- Ost (Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Vahr, Schwachhausen)
- Hemelingen und Osterholz (Hemelingen, Osterholz)