24.07.2025
Ob am Meer, in den Bergen oder mitten im Grünen: Über 80 gemeinnützige Familienferienstätten bieten ein abwechslungsreiches Urlaubsprogramm für Groß und Klein. Für den Sommer und Herbst können Familien jetzt noch bezuschusste Plätze buchen.
Noch freie Plätze für Sommer und Herbst
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung e. V. bündelt mehr als 80 gemeinnützige und überwiegend zertifizierte Familienferienstätten in ganz Deutschland. Von spannenden Freizeitangeboten über betreute Kinderaktivitäten bis hin zu entspannenden Rückzugsorten ist für jede Familie etwas dabei.
Für den Sommer und Herbst sind aktuell noch Plätze frei. Über mögliche Zuschüsse können sich Familien auf www.urlaub-mit-der-familie.de informieren.
Für das Bundesfamilienministerium ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien Ausgleich und Auszeit im Urlaub finden können. Dazu müssen sie Angebote vorfinden, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen.
Familienerholung fördern
Ein gemeinsamer Familienurlaub schafft wertvolle Zeit für Nähe, Erholung und neue Erlebnisse – fernab vom Alltag. Doch gerade für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen ist ein solcher Urlaub oft nur schwer finanzierbar. Familien in besonderen Lebenssituationen – etwa Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit geringem Einkommen oder mit pflegebedürftigen Kindern oder Angehörigen – können daher Zuschüsse beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderung?
Die Förderung ist abhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben. Die Zuschüsse erhalten Sie in Form von gemeinnützigen Preisen unserer Familienferienstätten.Sie gelten, soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von Ihrem Bundesland.
Diese Ermäßigung beantragen Sie im Rahmen der Buchung bitte direkt bei der jeweiligen Familienferienstätte. Mit dem hier bereitgestellten Rechner können Sie herausfinden, ob die begünstigten Preise auch für Sie zutreffen.
Auch Bremen bietet Förderung
11 von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Förderungen zur Familienerholung. Auch die Bundesländer Bremen und Niedersachsen bieten Förderungen für die Familienerholung an. Diese Programme unterstützen Familien dabei, kostengünstige Urlaubsangebote wahrzunehmen und so eine erholsame Zeit zu verbringen.
Anträge auf Bezuschussung bei Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen
Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist dabei von Land zu Land verschieden und abhängig vom Familieneinkommen. Familien, die in Bremen wohnen und nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, können einen Antrag auf Bezuschussung einer Familienerholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.
Einkommensgrenzen: Bei der Festlegung des Nettoeinkommens können nur die Unterhaltskosten und die Betreuungskosten bei Alleinerziehenden abgezogen werden. Mietaufwendungen sind pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt. Jugendliche, mit eigenem Erwerbseinkommen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen, bleiben unberücksichtigt.
Nachweise: Das Nettoeinkommen ist durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, dem aktuellen Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres nachzuweisen
Urlaubsdauer: Die Erholungsmaßnahmen dürfen höchstens 21 Tage dauern (diese können nicht innerhalb des Kalenderjahres aufgeteilt werden), eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.
Welche Zuschüsse gibt es?
Teilnehmer:innen der Familienerholung erhalten Zuschüsse im Rahmen des anrechnungsfähigen Nettofamilieneinkommens. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 15,00 Euro pro Tag und Familienmitglied oder wird höchstens bis zu den nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und der Kosten einer Bahnfahrt übernommen.
Zuständig für Auskünfte und das Antragsverfahren und dessen Bearbeitung ist die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung (c/o ServiceBureau Jugendinformation). Informationen und die Antragsstellung finden Familien hier.
Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Meldung, 18.07.2025
