In Partnerschaften läuft nicht immer alles glatt. Beratung für Paare in Krisen und Konfliktsituationen und Informationen zu den Themen Trennung und Scheidung sowie Angebote für die Zeit danach können hilfreich sein.
Trennung bedeutet, dass die Partner nicht mehr zusammenleben oder eine gemeinsame Lebensgemeinschaft führen. Scheidung ist der rechtliche Schritt, um die Ehe offiziell zu beenden.
Ja. In der Regel ist ein Trennungsjahr Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.
Die Trennung muss nicht zwingend gerichtlich oder notariell erklärt werden. Es reicht, wenn mindestens ein Ehepartner dem anderen klar mitteilt, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft beenden will – am besten schriftlich.
Nach der Trennung bleibt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Entscheidungen über den Alltag treffen meist der betreuende Elternteil. Bei Streitigkeiten kann das Familiengericht eine Regelung treffen.
Ja, es gibt Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung). Außerdem gibt es Kindesunterhalt, der unabhängig vom Familienstand gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Bedarf.
Der Ablauf in Kürze:
Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
Zustellung an den anderen Ehepartner
Anhörung beider Parteien
Scheidungstermin
Gerichtliches Scheidungsurteil
Für den Scheidungsantrag ist mindestens ein Anwalt erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn ein Partner anwaltlich vertreten wird.