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Kinderwunsch
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Der Begriff „Kinderwunsch“ beschreibt den Wunsch, ein Kind zu bekommen oder eine Familie zu gründen. Er kann sowohl medizinische, psychologische als auch soziale Aspekte umfassen.
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Wenn eine Schwangerschaft trotz regelmäßigen ungeschützten Geschlechtsverkehrs über einen Zeitraum von 12 Monaten (bei Frauen über 35 Jahren: 6 Monate) ausbleibt, spricht man von unerfülltem Kinderwunsch.
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Erster Schritt: Gespräche mit Gynäkologin bzw. Urologe/Androloge, Zweiter Schritt: Zyklusbeobachtung, Hormonstatus, Spermiogramm, Dritter Schritt: Je nach Ursache z. B. Hormonbehandlung, Insemination, IVF oder ICSI, Begleitend: Psychosoziale Beratung, z. B. bei pro familia, Beratungsstellen oder Therapeut:innen
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Ja. Viele Paare empfinden den unerfüllten Kinderwunsch als belastend. Psychologische Begleitung, z. B. durch Kinderwunschzentren oder spezialisierte Therapeuten, kann helfen, mit dem emotionalen Druck umzugehen.
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Gynäkologische Praxen (Erstberatung, Zyklusdiagnostik)Kinderwunschzentren (Behandlung, Diagnostik)Beratungsstellen (z. B. pro familia, Donum Vitae, Caritas, spezialisierte Therapeut:innen)Selbsthilfegruppen oder Online-Communities für Austausch
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In Bremen gibt es für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen mittlerweile gute Möglichkeiten, ihren Kinderwunsch zu verwirklichen – sowohl rechtlich als auch mit Beratung, finanzieller Förderung und medizinischer Unterstützung.
Seit 2021 fördert das Land Bremen ausdrücklich auch: Nicht verheiratete heterosexuelle Paare, Gleichgeschlechtliche Paare (z. B. zwei Frauen mit Kinderwunsch), Einzelpersonen, die eine Kinderwunschbehandlung durchlaufen möchten (z. B. Frauen mit Samenspende). Voraussetzung: Wohnsitz in Bremen, ärztlich attestierte Unfruchtbarkeit bzw. medizinische Indikation für die Behandlung.
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Bremen bietet über das Programm „Kinderwunschförderung“ Zuschüsse von bis zu 50 % des Eigenanteils an Kinderwunschbehandlungen – auch für Gleichgeschlechtliche Paare (z. B. lesbische Paare), Alleinstehende Frauen mit medizinischer Notwendigkeit. Der muss Antrag vor Behandlungsbeginn gestellt werden! Voraussetzungen sind: Gemeinsamer Antrag als Paar, beidseitiger Wohnsitz in Bremen. Alter: Person, die das Kind austragen soll, zwischen 25 und 40 Jahre (Partner: 25 bis 50). Ärztlich bestätigte Unfruchtbarkeit sowie Notwendigkeit der Behandlung. Antrag muss vor Start der Behandlung eingereicht werden, Bewilligung erfolgt vor Behandlungsbeginn; anschließend erfolgen Kostennachweise zur Auszahlung
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Die Kosten variieren je nach Behandlung. Kassen übernehmen bei verheirateten Paaren oft 50 % (max. 3 Versuche), private Leistungen sind vollständig selbst zu tragen.
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Die meisten Kinderwunschzentren behandeln Frauen bis ca. 40–42 Jahre. Viele gesetzliche Krankenkassen fördern Behandlungen nur bis zum 40. Lebensjahr der Frau und dem 50. des Mannes. Biologisch sinken die Erfolgschancen ab 35 Jahren deutlich, ab 40 sehr stark.
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