Tagesbetreuungsangebote für Kinder
Wenn Ihr Kind mindestens ein Jahr alt ist, hat es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Auch jüngere Kinder können bereits einen Anspruch haben, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, beispielsweise weil beide berufstätig sind.
Orte zur frühkindlichen Förderung sind Kindertagespflegestellen und Tageseinrichtungen (Kitas).
Informationen zu folgenden Themen:
- Kindertagespflege
- Kitas
- Elternbeitrag
- Betreuungszeiten
- Anmeldung
- Aufnahme und Ankommen
- Hilfe bei der Platzsuche
- Ansprechpersonen
- Kinderbetreuungskompass
- Infomaterialien
Kindertagespflege
In der Kindertagespflege wird Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Diese Betreuung findet meistens in der Wohnung der Tagespflegeperson oder des Kindes statt. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig.
Die Betreuung kann auch in externen kindgerechten Räumen erfolgen. Hier betreuen jeweils zwei Tagespflegepersonen gemeinsam bis zu zehn Kinder. Die Arbeit wird gemeinsam gestaltet, ähnlich wie in einer Kita.
In Bremen werden Tagespflegepersonen durch PiB – Pflegekinder in Bremen vermittelt. PiB stellt sicher, dass alle Tagesmütter und Tagesväter geschult sind und begleitet ihre Arbeit. Alle haben eine amtliche Pflegeerlaubnis.
Kitas
Mehr als 320 öffentliche Kindertageseinrichtungen in Bremen bieten Kindern unter 3 Jahren Plätze zur Tagesbetreuung an. Dies können Krippen, Kleinkindgruppen, altersgemischte Gruppen, Sozialpädagogische Spielkreise oder betriebsnahe Einrichtungen sein.
In den meisten Gruppen werden bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut, in den altersgemischten Gruppen bis zu zehn Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren und fünf Kinder unter 3 Jahren.
Die Bremer Kitas werden entweder vom städtischen Eigenbetrieb KiTa Bremen getragen oder von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Elternvereinen und anderen freien Trägern. Alle Kitas, mit Ausnahme weniger privat-gewerblicher Einrichtungen, werden finanziell von der Stadt Bremen gefördert.
In allen Einrichtungen sind pädagogische und pädagogisch-pflegerische Fachkräfte für die frühkindliche Förderung der Kinder verantwortlich.
Elternbeitrag
Die Höhe des Elternbeitrages hängt von Ihrem Familieneinkommen und der täglichen Betreuungsdauer ab. Der Beitrag richtet sich immer nach der Bremer Beitragstabelle. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt wird. In sozialpädagogischen Spielkreisen ist die Betreuung beitragsfrei.
Seit 01.08.2019 gilt eine Beitragsfreiheit für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Bremen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zur Einschulung. Die Beitragsberechnung erfolgt für viele Einrichtungen durch den Kita-Beitragsservice der Stadt Bremen.
Für die Berechnung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege und die Bezuschussung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in richtlinienfinanzierten Einrichtungen (z.B. Elternvereine, privatgewerbliche Träger) ist die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung zuständig.
Betreuungszeiten
Jedes Kind unter 3 Jahren hat einen Anspruch auf eine Betreuung im Umfang von vier Stunden täglich. Ab dem 1. August 2021 erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Stunden täglich. Der individuelle Anspruch kann zeitlich darüber hinausgehen, beispielsweise wenn beide Elternteile berufstätig sind.
Die Kindertagespflege ist eine zeitlich flexible Form der Tagesbetreuung, die sich individuell an den zeitlichen Bedarfen von Familien orientieren kann. Die Betreuungsdauer beträgt maximal 60 Stunden in der Woche.
Kitas mit mehreren Gruppen bieten meist Plätze mit einer Betreuungsdauer bis zu 8 Stunden täglich sowie eine Früh- und Spätbetreuung an. In eingruppigen Einrichtungen haben alle Plätze die gleiche Betreuungsdauer. Kitas sind überwiegend montags bis freitags entsprechend der längsten Anwesenheitszeit von Kindern geöffnet. In sozialpädagogischen Spielkreisen werden Kinder an zwei bis drei Tagen in der Woche für je 3 bis 4 Stunden gefördert.
Bis auf eine Schließungszeit von insgesamt vier Wochen pro Jahr können Kinder ihre Kita oder Tagespflegestelle immer besuchen, also auch während der Schulferien. Die Kitas stimmen ihre Schließungszeiten im Stadtteil ab, sodass mindestens eine Kita auch für die Betreuung von Kindern aus benachbarten Kitas geöffnet bleibt.
Anmeldung und Ablauf
Alle Informationen finden Sie beim Kita-Portal der Stadt Bremen
Direkt zu den FAQ
Ansprechpersonen
Stadt Bremen
- Bürgertelefon 115
- Kita-Portal beim Senator für Kinder und Bildung
Nutzen Sie unsere Hotline für Kindertagesbetreuung wenn Sie Fragen haben oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren möchten:
Telefon 0421 361-92000
Hotline-Zeiten: Mo. und Do. von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie Di. und Mi. von 13:30 bis 15:30 Uhr
Beratungsstelle mit stadtweiter Vermittlung von Kindertagespflegestellen
PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
Telefon 0421 9588200
info@pib-bremen.de
www.pib-bremen.de
Beratungsstellen für Kitas von Elternvereinen
Beratungsstelle bei der Paritätischen Gesellschaft für soziale Dienste
Telefon 0421 33 70 30 30
kitaberatung@pgsd.de
www.kitaberatung-bremen.de
Verbund Bremer Kindergruppen – zusammen groß werden e.V.
Telefon 0421 502663
kontakt@verbundbremerkindergruppen.de
www.verbundbremerkindergruppen.de
Ansprechperson
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Telefon: 0421 361 92 000 (Hotline)Website: https://www.bildung.bremen.de