Stadtteil: Bremen, Neustadt

Sie möchten da arbeiten, wo alle arbeiten!

Das „Budget für Arbeit“ öffnet Wege in eine inklusive Arbeitswelt.

Mit unserer neuen Anlaufstelle beraten und begleiten wir Sie dabei!

So hilft das „Budget für Arbeit“

Menschen mit Behinderung erhalten vom Staat ein ganz besonderes Angebot, das „Budget für Arbeit“ genannt wird.

Sie können damit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und selbst Geld verdienen.

Das Geld, das normalerweise die Werkstatt für behinderte Menschen bekommt, wird in andere Wege geleitet.

Es fließt direkt an die Arbeitgebende und deckt auch die Kosten für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Was ist das Besondere am „Budget für Arbeit“?

Menschen mit Behinderung erhalten durch das „Budget für Arbeit“ mehr Möglichkeiten sich Ihren Arbeitsplatz selbst zu suchen.

Sie verdienen eigenes Geld.

Sie erhalten Hilfe bei der Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz.

Wenn er speziell für sie ausgestattet werden muss, wird dies vom Amt bezahlt. Sollte der neue Arbeitsplatz auf Dauer doch nicht das Richtige sein, ist es möglich, in die Werkstatt zurückzukehren.

So bekommen Sie das „Budget für Arbeit“

Um einen Arbeitsplatz durch das „Budget für Arbeit“ gefördert zu bekommen, müssen Sie einen Antrag beim Amt stellen.

Das geht aber erst dann, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.

Das Amt (in Bremen der „Fachdienst Teilhabe“) benötigt etwas Zeit um den Antrag zu prüfen.

Deshalb sollte man ihn früh genug einreichen. Zum Antrag gehört ein vorläufiger Arbeitsvertrag, den der zukünftige Arbeitgeber unterschreibt.

Wenn das Amt den Antrag geprüft hat und Sie einen positiven Bescheid bekommen, können Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Worum Sie sich kümmern müssen, ist die Rente.

In der Werkstatt gibt es besondere Regelungen, die beim Budget für Arbeit anders sind.

Deshalb sollten Sie sich beraten lassen.

Aber keine Sorge, wir begleiten Sie bei all diesen Schritten!

Haben alle Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf das „Budget für Arbeit“?

Diesen Eindruck vermitteln viele Infos in Zeitungen und im Internet.

Leider stimmt das so nicht.

Es ist ein wenig kompliziert: Sie dürfen nicht zu behindert sein, müssen aber behindert genug sein. Alles klar?!?

Wir helfen Ihnen, das Geheimnis der Anspruchsberechtigung zu entschlüsseln!

Es kann aber auch sein, dass Sie heute noch kein „Budget für Arbeit“ beantragen können, weil Sie beispielsweise Schüler:in sind.

Haben Sie das Ziel, später in einem inklusiven Betrieb tätig zu sein?

Dann können wir jetzt schon gemeinsam loslegen.

Wir begleiten Sie als Lotsen auf dem Weg in die Zukunft!

Was haben Arbeitgebende vom „Budget für Arbeit“?

Der Staat fördert mit dem Angebot „Budget für Arbeit“ eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Betroffenen sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig und verdienen ihr eigenes Geld.

Es ist ein Erfolgsmodell, das den Arbeitsalltag in Ihrem Unternehmen bereichert: mit motivierten neuen Mitarbeiter:innen sowie durch eine veränderte Kultur der Zusammenarbeit.

Zudem führt betriebliche Inklusion zu einer positiven Außenwahrnehmung Ihres Betriebs.

Für Ihr Engagement erhalten Sie als Arbeitgebende einen langfristigen Zuschuss zu den Lohnkosten, der bis zu 75 Prozent des Bruttoeinkommens betragen kann.

Hinzu kommen weitere Unterstützungsleistungen für den neu eingerichteten Arbeitsplatz.

Außerdem wird dieser unter Umständen sogar mehrfach auf die Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderung angerechnet.

Ein Angebot mit Erklärungsbedarf

Das „Budget für Arbeit“ ist etwas ganz Besonderes.

Wer in einer sogenannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten darf, hat gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung.

Im Gesetz ist auch verankert, welchen Status diese Personen haben müssen: Sie dürfen dem (allgemeinen) Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen.

Aber was passiert, wenn diese Menschen mit Behinderung auf genau diesem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein möchten?

Um daraus Erfolgsgeschichten werden zu lassen, müssen die zuständigen Ämter und Behörden gut zusammenarbeiten.

Die Regeln für diese Zusammenarbeit sind in Bremen neu verfasst und in einer Rahmenrichtlinie verankert worden.

Die Richtlinie des Bundeslandes Bremen, weiterführende Gesetzestexte und Informationen finden Sie zum Nachlesen und mit Kommentierungen versehen demnächst auf dieser Seite.

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