Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

In den Ferien mal raus von zu Haus, in einer anderen Umgebung etwas Tolles erleben, neue Menschen und vielleicht sogar neue Freunde kennenlernen – für viele ist das ganz selbstverständlich. Manche Familien haben jedoch nicht ausreichend Geld, um in den Ferien wegzufahren. Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung unterstützt daher einkommensschwache Familien aus der Stadt Bremen bei der Verwirklichung von Ferien- und Erholungsfahrten.

Und darum geht’s:

  • Zuschüsse beantragen: Urlaub mit der Familie
    Familien, die in Bremen wohnen und nur über ein geringes monatliches Einkommen verfügen, können dennoch mit ihren Kindern einen Urlaub verbringen. Dafür können sie einen Antrag auf Bezuschussung einer Familienerholungsmaßnahme stellen. Mehr Infos
  • Zuschüsse beantragen: Kinder- und Jugendreisen
    Oder lieber mal ohne die Eltern wegfahren? Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert auch die Teilnahme an einer organisierten Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche. So kann trotz geringem Familieneinkommen eine schöne Zeit mit Gleichaltrigen gelingen. Mehr Infos
  • Zuschüsse beantragen: Träger von Erholungsmaßnahmen
    Gemeinnützige Einrichtungen im Land Bremen können für die von ihnen angebotenen Familien-, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen Zuschüsse beantragen. Möglich sind Pauschalanträge und Anträge auf Einzelförderung. Mehr Infos

Voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Familien mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger oder einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland teilnehmen.
  • Die Erholungsmaßnahmen dürfen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und in dem Kalenderjahr nicht gesplittet werden.
  • Die Zuschüsse werden alle zwei Jahre gewährt.
  • Zuschüsse zur Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

Mehr zu den Förderbedingungen der Daniel-Schnakenberg-Stiftung