Stadtteil: Bremen, Mitte

Aus dem  Bundeskinderschutzgesetz ergibt sich der Auftrag an die Kommunen, verbindliche Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen zu schaffen.

Das „Kommunale Netzwerk Frühe Hilfen“ übernimmt dies in der Stadtgemeinde Bremen. Das Netzwerk hat zum Ziel „ausreichend Angebote und Kooperationsstrukturen zu schaffen, die Eltern stärken und unterstützen, ihren Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen“ (Geschäftsordnung).

Dies geschieht durch verschiedene Aktivitäten (u.a. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder Organisation von Fachtagen, gemeinsame Ermittlung der Bedarfslage von Familien, Abstimmung von Verfahren im Kinderschutz)
 

Sitzungsort
Amt für Soziale Dienste

Sitzungsrhythmus
Halbjährlich, mittwochnachmittags 14 – 17 Uhr

Teilnahmevoraussetzungen
Es gibt im Rahmen der Geschäftsordnung eine Auflistung der Dienste und Einrichtungen, die vertreten sein sollten. Grundlage ist auch hier die im KKG genannte Aufzählung (§3). Angestrebt wird eine interdisziplinäre Besetzung, bei der alle relevanten Einrichtungen/Dienste erfasst sind, die regelhaft mit Schwangeren/Eltern von kleinen Kindern im Kontakt sind. Verbände entsenden mandatierte Vertreter, die die Informationen dann in die eigene Organisation weitertragen

Arbeitsebene
kommunal

Kooperationen zu anderen Arbeitskreisen und -gruppen
Anlass-/themenbezogen ja; strukturell nicht. Wobei es ja einer Kooperation entspricht, wenn Verbände Abgesandte in das Netzwerk schicken.

Ansprechperson

  • Adresse:
    Hansator 11, Fruchthof
    28217 Bremen